Das geistige Wesen ist in seinem einfachen Sein _reines Bewußtsein_ und _dieses Selbst_bewußtsein. Die ursprünglich-_bestimmte Natur_ des Individuums hat ihre positive Bedeutung, _an sich_ das Element und der Zweck seiner Tätigkeit zu sein, verloren; sie ist nur aufgehobnes Moment, und das Individuum ein _Selbst_; als allgemeines Selbst. Umgekehrt hat die _formale Sache selbst_ ihre Erfüllung an der tuenden sich in sich unterscheidenden Individualität; denn die Unterschiede dieser machen den _Inhalt_ jenes Allgemeinen aus. Die Kategorie ist _an sich_, als das Allgemeine des _reinen Bewußtseins_; sie ist ebenso _für sich_, denn das _Selbst_ des Bewußtseins ist ebenso ihr Moment. Sie ist absolutes _Sein_, denn jene Allgemeinheit ist die einfache _Sich-selbst-gleichheit des Seins_.
Was also dem Bewußtsein der Gegenstand ist, hat die Bedeutung, das _Wahre_ zu sein; _es ist_ und _gilt_ in dem Sinne, _an_ und _für sich selbst_ zu _sein_ und _gelten_; es ist die _absolute Sache_, welche nicht mehr von dem Gegensatze der Gewißheit und ihrer Wahrheit, des Allgemeinen und des Einzelnen, des Zwecks und seiner Realität leidet, sondern deren Dasein die _Wirklichkeit_ und das _Tun_ des Selbstbewußtseins ist; diese Sache ist daher die _sittliche Substanz_; das Bewußtsein derselben _sittliches_ Bewußtsein. Sein Gegenstand gilt ihm ebenso als das _Wahre_, denn es vereinigt Selbstbewußtsein und Sein in _einer_ Einheit; es gilt als das _Absolute_, denn das Selbstbewußtsein kann und will nicht mehr über diesen Gegenstand hinausgehen, denn es ist darin bei sich selbst; es _kann_ nicht, denn er ist alles Sein und Macht;--es _will_ nicht, denn er ist das _Selbst_ oder der Willen dieses Selbsts. Er ist der _reale_ Gegenstand an ihm selbst als Gegenstand, denn er hat den Unterschied des Bewußtseins an ihm; er teilt sich in Massen, welche die _bestimmten Gesetze_ des absoluten Wesens sind. Diese Massen aber trüben den Begriff nicht, denn in ihm bleiben die Momente des Seins und reinen Bewußtseins und des Selbsts eingeschlossen--eine Einheit, welche das Wesen dieser Massen ausmacht, und in diesem Unterschiede diese Momente nicht mehr auseinandertreten läßt.
Diese Gesetze oder Massen der sittlichen Substanz sind unmittelbar anerkannt; es kann nicht nach ihrem Ursprunge und Berechtigung gefragt und nach einem andern gesucht werden, denn ein anderes als das _an_ und _für sich_ seiende Wesen wäre nur das Selbstbewußtsein selbst; aber es ist nichts anderes als dies Wesen, denn es selbst ist das Für-sich-sein dieses Wesens, welches ebendarum die Wahrheit ist, weil es ebensosehr das _Selbst_ des Bewußtseins als sein _An-sich_ oder reines Bewußtsein ist.
Indem das Selbstbewußtsein sich als Moment des _Für-sich-seins_ dieser Substanz weiß, so drückt es also das Dasein des Gesetzes in ihm so aus, daß die _gesunde Vernunft_ unmittelbar weiß, was _recht_ und _gut_ ist. So _unmittelbar_ sie es _weiß_, so unmittelbar _gilt_ es ihr auch, und sie sagt unmittelbar: dies _ist_ recht und gut. Und zwar _dies_; es sind _bestimmte_ Gesetze, es ist erfüllte, inhaltsvolle Sache selbst.
Was sich so unmittelbar gibt, muß ebenso unmittelbar aufgenommen und betrachtet werden; wie von dem, was die sinnliche Gewißheit unmittelbar als seiend ausspricht, ist auch von dem Sein, welches diese sittliche unmittelbare Gewißheit ausspricht, oder von den unmittelbar seienden Massen des sittlichen Wesens zu sehen, wie sie beschaffen sind. Die Beispiele einiger solcher Gesetze werden dies zeigen, und indem wir sie in der Form von Aussprüchen der _wissenden_, gesunden Vernunft nehmen, haben wir nicht erst das Moment herbeizubringen, welches an ihnen, sie als _unmittelbare_ sittliche Gesetze betrachtet, geltend zu machen ist.
_"Jeder soll die Wahrheit sprechen."_--Bei dieser als unbedingt ausgesprochnen Pflicht wird sogleich die Bedingung zugegeben werden: _wenn_ er die Wahrheit weiß. Das Gebot wird hiemit jetzt so lauten: _jeder soll die Wahrheit reden, jedesmal nach seiner Kenntnis und Überzeugung_ davon. Die gesunde Vernunft, eben dies sittliche Bewußtsein, welches unmittelbar weiß, was recht und gut ist, wird auch erklären, daß diese Bedingung mit seinem allgemeinen Ausspruche schon so verbunden gewesen sei, daß sie jenes Gebot so _gemeint_ habe. Damit gibt sie aber in der Tat zu, daß sie vielmehr schon unmittelbar im Aussprechen desselben dasselbe verletzte; sie _sprach_: jeder soll die Wahrheit sprechen; sie _meinte aber_, er solle sie sprechen nach seiner Kenntnis und Überzeugung davon; das heißt, sie _sprach anders, als sie meinte_; und anders sprechen, als man meint, heißt die Wahrheit nicht sprechen. Die verbesserte Unwahrheit oder Ungeschicklichkeit drückt sich nun so aus: _jeder solle die Wahrheit nach seiner jedesmaligen Kenntnis und Überzeugung davon sprechen_. --Damit aber hat sich das _allgemein Notwendige, an sich_ Geltende, welches der Satz aussprechen wollte, vielmehr in eine vollkommne _Zufälligkeit_ verkehrt. Denn daß die Wahrheit gesprochen wird, ist dem Zufalle, ob ich sie kenne und mich davon überzeugen kann, anheimgestellt; und es ist weiter nichts gesagt, als daß Wahres und Falsches durcheinander, wie es kommt, daß es einer kennt, meint und begreift, gesprochen werden solle. Diese _Zufälligkeit des Inhalts_ hat die _Allgemeinheit_ nur an der _Form eines Satzes_, in der sie ausgedrückt ist; aber als sittlicher Satz verspricht er einen allgemeinen und notwendigen _Inhalt_, und widerspricht so durch die Zufälligkeit desselben sich selbst.--Wird endlich der Satz so verbessert: daß die Zufälligkeit der Kenntnis und Überzeugung von der Wahrheit wegfallen und die Wahrheit auch _gewußt_ werden _solle_; so wäre dies ein Gebot, welches dem geradezu widerspricht, wovon ausgegangen wurde. Die gesunde Vernunft sollte zuerst _unmittelbar_ die Fähigkeit haben, die Wahrheit auszusprechen; itzt aber ist gesagt, daß sie sie _wissen sollte_, das heißt, sie nicht _unmittelbar_ auszusprechen wisse.--Von Seite des _Inhalts_ betrachtet, so ist er in der Foderung, man solle die Wahrheit _wissen_, hinweggefallen; denn sie bezieht sich auf das _Wissen überhaupt_: man soll wissen; was gefodert ist, ist also vielmehr das von allem bestimmten Inhalte freie. Aber hier war von einem _bestimmten_ Inhalt, von _einem Unterschiede_ an der sittlichen Substanz die Rede. Allein diese _unmittelbare_ Bestimmung derselben ist ein solcher Inhalt, der sich vielmehr als eine vollkommene Zufälligkeit zeigte, und in die Allgemeinheit und Notwendigkeit erhoben, so daß das _Wissen_ als das Gesetz ausgesprochen wird, vielmehr verschwindet.
Ein anderes berühmtes Gebot ist: _Liebe deinen Nächsten als dich selbst_. Es ist an den Einzelnen im Verhältnisse zu den Einzelnen gerichtet, und _behauptet es *als* ein Verhältnis des Einzelnen_ zum _Einzelnen_, oder als Verhältnis der Empfindung. Die tätige Liebe--denn eine untätige hat kein Sein und ist darum wohl nicht gemeint--geht darauf, Übel von einem Menschen abzusondern und ihm Gutes zuzufügen. Zu diesem Behuf muß unterschieden werden, was an ihm das Übel, was gegen dies Übel das zweckmäßige Gute, und was überhaupt sein Wohl ist; das heißt, ich muß ihn mit _Verstand_ lieben; unverständige Liebe wird ihm schaden, vielleicht mehr als Haß. Das verständige wesentliche Wohltun ist aber in seiner reichsten und wichtigsten Gestalt, das verständige allgemeine Tun des Staats--ein Tun, mit welchem verglichen das Tun des Einzelnen als eines Einzelnen etwas überhaupt so Geringfügiges wird, daß es fast nicht der Mühe wert ist, davon zu sprechen. Jenes Tun ist dabei von so großer Macht, daß, wenn das einzelne Tun sich ihm entgegensetzen und entweder geradezu für sich Verbrechen sein oder einem andern zuliebe das Allgemeine um das Recht und den Anteil, welchen es an ihm hat, betrügen wollte, es überhaupt unnütz sein und unwiderstehlich zerstört werden würde. Es bleibt dem Wohltun, welches Empfindung ist, nur die Bedeutung eines ganz einzelnen Tuns, einer Nothülfe, die ebenso zufällig als augenblicklich ist. Der Zufall bestimmt nicht nur seine Gelegenheit, sondern auch dies, ob es überhaupt ein _Werk_ ist, ob es nicht sogleich wieder aufgelöst und selbst vielmehr in Übel verkehrt wird. Dieses Handeln also zum Wohl anderer, das als _notwendig_ ausgesprochen wird, ist so beschaffen, daß es vielleicht existieren kann, vielleicht auch nicht; daß, wenn der Fall zufälligerweise sich darbietet, es vielleicht ein Werk, vielleicht gut ist, vielleicht auch nicht. Dies Gesetz hat hiemit ebensowenig einen allgemeinen Inhalt als das erste, das betrachtet wurde, und drückt nicht, wie es als absolutes Sittengesetz sollte, etwas aus, das _an und für sich_ ist. Oder solche Gesetze bleiben nur beim _Sollen_ stehen, haben aber keine _Wirklichkeit_; sie sind nicht _Gesetze_, sondern nur _Gebote_.
Es erhellt aber in der Tat aus der Natur der Sache selbst, daß auf einen allgemeinen absoluten _Inhalt_ Verzicht getan werden muß; denn der einfachen Substanz, und ihr Wesen ist dies, einfache zu sein, ist jede _Bestimmtheit_, die an ihr gesetzt wird, _ungemäß_. Das Gebot in seiner einfachen Absolutheit spricht selbst _unmittelbares sittliches Sein_ aus; der Unterschied, der an ihm erscheint, ist eine Bestimmtheit, und also ein Inhalt, der _unter_ der absoluten Allgemeinheit dieses einfachen Seins steht. Indem hiemit auf einen absoluten Inhalt Verzicht getan werden muß, kann ihm nur die _formale Allgemeinheit_, oder dies, daß es sich nicht widerspreche, zukommen, denn die inhaltslose Allgemeinheit ist die formale, und absoluter Inhalt heißt selbst soviel als ein Unterschied, der keiner ist, oder als Inhaltslosigkeit.
Was dem Gesetzgeben übrig bleibt, ist also die _reine Form_ der _Allgemeinheit_ oder in der Tat die _Tautologie_ des Bewußtseins, welche dem Inhalt gegenübertritt, und ein _Wissen_ nicht von dem _seienden_ oder eigentlichen _Inhalte_, sondern von dem _Wesen_ oder der Sichselbstgleichheit desselben ist.
Das sittliche Wesen ist hiemit nicht unmittelbar selbst ein Inhalt, sondern nur ein Maßstab, ob ein Inhalt fähig sei, Gesetz zu sein oder nicht, indem er sich nicht selbst widerspricht. Die gesetzgebende Vernunft ist zu einer nur _prüfenden_ Vernunft herabgesetzt.