Die Antinomie der moralischen Weltanschauung, daß es ein moralisches Bewußtsein gibt, und daß es keines gibt,--oder daß das Gelten der Pflicht ein Jenseits des Bewußtseins ist, und umgekehrt nur in ihm stattfindet, war in die Vorstellung zusammengefaßt worden, worin das nichtmoralische Bewußtsein für moralisch gelte, sein zufälliges Wissen und Wollen für vollwichtig angenommen, und die Glückseligkeit ihm aus Gnade zuteil werde. Diese sich selbst widersprechende Vorstellung nahm das moralische Selbstbewußtsein nicht über sich, sondern verlegte sie in ein ihm andres Wesen. Aber dies Hinaussetzen dessen, was es als notwendig denken muß, außer sich selbst ist ebenso der Widerspruch der Form nach, wie jener es dem Inhalte nach ist. Weil aber an sich eben das, was als widersprechend erscheint, und in dessen Trennung und Wiederauflösung die moralische Weltanschauung sich herumtreibt, dasselbe ist, die reine Pflicht nämlich als das _reine Wissen_, nichts anders als das _Selbst_ des Bewußtseins, und das Selbst des Bewußtseins das _Sein_ und _Wirklichkeit_,--ebenso was jenseits des _wirklichen_ Bewußtseins sein soll, nicht anders als das reine Denken, also in der Tat das Selbst ist, so geht _für uns_ oder _an sich_ das Selbstbewußtsein in sich zurück, und weiß dasjenige Wesen als sich selbst, worin das _Wirkliche_ zugleich _reines Wissen_ und _reine Pflicht_ ist. Es selbst ist sich das in seiner Zufälligkeit vollgültige, das seine unmittelbare Einzelnheit als das reine Wissen und Handeln, als die wahre Wirklichkeit und Harmonie weiß.
Dies _Selbst des Gewissens_, der seiner unmittelbar als der absoluten Wahrheit und des Seins gewisse Geist, ist das _dritte Selbst_, das uns aus der dritten Welt des Geistes geworden ist, und ist mit den vorherigen kurz zu vergleichen. Die Totalität oder Wirklichkeit, welche sich als die Wahrheit der sittlichen Welt darstellt, ist das Selbst der _Person_; ihr Dasein ist das _Anerkanntsein_. Wie die Person das substanzleere Selbst ist, so ist dies ihr Dasein ebenso die abstrakte Wirklichkeit; die Person _gilt_, und zwar unmittelbar; das Selbst ist der in dem Elemente seines Seins unmittelbar ruhende Punkt; er ist ohne die Abtrennung von seiner Allgemeinheit, beide daher nicht in Bewegung und Beziehung aufeinander, das Allgemeine ist ohne Unterscheidung in ihm, und weder Inhalt des Selbsts, noch ist das Selbst durch sich selbst erfüllt.--Das _zweite Selbst_ ist die zu ihrer Wahrheit gekommne Welt der Bildung oder der sich wiedergegebne Geist der Entzweiung--die absolute Freiheit. In diesem Selbst tritt jene erste unmittelbare Einheit der Einzelnheit und Allgemeinheit auseinander; das Allgemeine, das ebenso rein geistiges Wesen, Anerkanntsein oder allgemeiner Willen und Wissen bleibt, ist _Gegenstand_ und Inhalt des Selbsts und seine allgemeine Wirklichkeit. Aber es hat nicht die Form des vom Selbst freien Daseins; es kommt in diesem Selbst daher zu keiner Erfüllung und zu keinem positiven Inhalt, zu keiner Welt. Das moralische Selbstbewußtsein läßt seine Allgemeinheit zwar frei, so daß sie eine eigne Natur wird, und ebenso hält es sie in sich als aufgehoben fest. Aber es ist nur das verstellende Spiel der Abwechslung dieser beiden Bestimmungen. Als Gewissen erst hat es in seiner _Selbstgewißheit_ den _Inhalt_ für die vorhin leere Pflicht sowie für das leere Recht und den leeren allgemeinen Willen; und weil diese Selbstgewißheit ebenso das _Unmittelbare_ ist, das Dasein selbst.
Zu dieser seiner Wahrheit gelangt, verläßt also oder hebt das moralische Selbstbewußtsein vielmehr die Trennung in sich selbst auf, woraus die Verstellung entsprungen, die Trennung des _An-sich_ und des _Selbsts_, der reinen Pflicht als des reinen _Zwecks_, und der _Wirklichkeit_ als einer dem reinen Zwecke entgegengesetzten Natur und Sinnlichkeit. Es ist so in sich zurückgekehrt, _konkreter_ moralischer Geist, der nicht am Bewußtsein der reinen Pflicht sich einen leeren Maßstab gibt, welcher dem wirklichen Bewußtsein entgegengesetzt wäre, sondern die reine Pflicht ebenso wie die ihr entgegengesetzte Natur sind aufgehobne Momente; er ist in unmittelbarer Einheit sich _verwirklichendes moralisches_ Wesen, und die Handlung unmittelbar _konkrete_ moralische Gestalt.
Es ist ein Fall des Handelns vorhanden; er ist eine gegenständliche Wirklichkeit für das wissende Bewußtsein. Dieses als Gewissen weiß ihn auf unmittelbare konkrete Weise, und er ist zugleich nur, wie es ihn weiß. Zufällig ist das Wissen, insofern es ein anderes ist als der Gegenstand; der seiner selbst gewisse Geist aber ist nicht mehr ein solches zufälliges Wissen und Erschaffen von Gedanken in sich, von denen die Wirklichkeit verschieden wäre, sondern indem die Trennung des _An-sich_ und des _Selbsts_ aufgehoben ist, so ist der Fall unmittelbar in der sinnlichen _Gewißheit_ des Wissens, wie er _an sich_ ist, und er ist nur so _an sich_, wie er in diesem Wissen ist.--Das Handeln als die Verwirklichung ist hiedurch die reine Form des Willens; die bloße Umkehrung der Wirklichkeit als eines _seienden_ Falles, in eine _getane_ Wirklichkeit, der bloßen Weise des _gegenständlichen_ Wissens in die Weise des Wissens von der _Wirklichkeit_ als einem vom Bewußtsein Hervorgebrachten. Wie die sinnliche Gewißheit unmittelbar in das An-sich des Geistes aufgenommen oder vielmehr umgekehrt ist, so ist auch diese Umkehrung einfach und unvermittelt, ein Übergang durch den reinen Begriff ohne Änderung des Inhalts, der durch das Interesse des von ihm wissenden Bewußtseins bestimmt ist.--Das Gewissen sondert ferner die Umstände des Falles nicht in verschiedene Pflichten ab. Es verhält sich nicht als _positives allgemeines Medium_, worin die vielen Pflichten, jede für sich, unverrückte Substantialität erhielten, so daß _entweder_ gar nicht gehandelt werden könnte, weil jeder konkrete Fall die Entgegensetzung überhaupt, und als moralischer Fall die Entgegensetzung der Pflichten enthält, in der Bestimmung des Handelns also _eine_ Seite, _eine_ Pflicht immer _verletzt_ würde;--_oder_ daß, wenn gehandelt wird, die Verletzung einer der entgegengesetzten Pflichten wirklich einträte. Das Gewissen ist vielmehr das negative Eins oder absolute Selbst, welches diese verschiedenen moralischen Substanzen vertilgt; es ist einfaches pflichtmäßiges Handeln, das nicht diese oder jene Pflicht erfüllt, sondern das konkrete Rechte weiß und tut. Es ist daher überhaupt erst das moralische _Handeln_ als Handeln, worein das vorhergehende tatlose Bewußtsein der Moralität übergegangen ist.--Die konkrete Gestalt der Tat mag vom unterscheidenden Bewußtsein in verschiedene Eigenschaften, d.h. hier in verschiedene moralische Beziehungen analysiert, und diese entweder jede, wie es sein muß, wenn sie Pflicht sein soll, für absolut geltend ausgesagt, oder auch verglichen und geprüft werden. In der einfachen moralischen Handlung des Gewissens sind die Pflichten so verschüttet, daß allen diesen einzelnen Wesen unmittelbar _Abbruch_ getan wird, und das prüfende Rütteln an der Pflicht in der unwankenden Gewißheit des Gewissens gar nicht stattfindet.
Ebensowenig ist im Gewissen jene hin- und hergehende Ungewißheit des Bewußtseins vorhanden, welches bald die sogenannte reine Moralität außer sich in ein anderes heiliges Wesen setzt, und sich selbst als das unheilige gilt, bald aber auch wieder die moralische Reinheit in sich, und die Verknüpfung des Sinnlichen mit dem Moralischen in das andere Wesen setzt.
Es entsagt allen diesen Stellungen und Verstellungen der moralischen Weltanschauung, indem es dem Bewußtsein entsagt, das die Pflicht und die Wirklichkeit als widersprechend faßt. Nach diesem letztern handle ich moralisch, indem ich mir _bewußt_ bin, nur die reine Pflicht zu vollbringen, nicht irgend _etwas anders_, dies heißt in der Tat, _indem ich nicht_ handle. Indem ich aber wirklich handle, bin ich mir eines _Andern_, einer _Wirklichkeit_, die vorhanden ist, und einer, die ich hervorbringen will, bewußt, habe einen _bestimmten_ Zweck und erfülle eine _bestimmte_ Pflicht; es ist was _anderes_ darin als die reine Pflicht, die allein beabsichtiget werden sollte.--Das Gewissen ist dagegen das Bewußtsein darüber, daß, wenn das moralische Bewußtsein die _reine Pflicht_ als das Wesen seines Handelns aussagt, dieser reine Zweck eine Verstellung der Sache ist; denn die Sache selbst ist, daß die reine Pflicht in der leeren Abstraktion des reinen Denkens besteht, und ihre Realität und Inhalt nur an einer bestimmten Wirklichkeit hat, einer Wirklichkeit, welche Wirklichkeit des Bewußtseins selbst, und desselben nicht als eines Gedankendings, sondern als eines Einzelnen ist. Das Gewissen hat _für sich selbst_ seine Wahrheit an der _unmittelbaren Gewißheit_ seiner selbst. Diese _unmittelbare_ konkrete Gewißheit seiner selbst ist das Wesen; sie nach dem Gegensatze des Bewußtseins betrachtet, so ist die eigne unmittelbare _Einzelnheit_ der Inhalt des moralischen Tuns; und die _Form_ desselben ist eben dieses Selbst als reine Bewegung, nämlich als das _Wissen_ oder die _eigne Überzeugung_.
Dies in seiner Einheit und in der Bedeutung der Momente näher betrachtet, so erfaßte das moralische Bewußtsein sich nur als das _An-sich_ oder _Wesen_; als Gewissen aber erfaßt es sein _Für-sich_-sein oder sein _Selbst_.--Der Widerspruch der moralischen Weltanschauung _löst_ sich _auf_, d.h. der Unterschied, der ihm zugrunde liegt, zeigt sich, kein Unterschied zu sein, und er läuft in die reine Negativität zusammen; diese aber ist eben das _Selbst_; ein einfaches _Selbst_, welches ebensowohl _reines_ Wissen als Wissen seiner als _dieses einzelnen_ Bewußtseins ist. Dies Selbst macht daher den Inhalt des vorher leeren Wesens aus, denn es ist das _wirkliche_, welches nicht mehr die Bedeutung hat, eine dem Wesen fremde und in eignen Gesetzen selbstständige Natur zu sein. Es ist als das Negative der _Unterschied_ des reinen Wesens, ein Inhalt, und zwar ein solcher, welcher an und für sich gilt.
Ferner ist dies Selbst als reines sich selbst gleiches Wissen das _schlechthin Allgemeine_, so daß eben dies Wissen als _sein eignes_ Wissen, als Überzeugung die _Pflicht_ ist. Die Pflicht ist nicht mehr das dem Selbst gegenübertretende Allgemeine, sondern ist gewußt, in dieser Getrenntheit kein Gelten zu haben; es ist itzt das Gesetz, das um des Selbsts willen, nicht um dessen willen das Selbst ist. Das Gesetz und die Pflicht hat aber darum nicht allein die Bedeutung des _Für-sich-seins_, sondern auch des _An-sich-seins_, denn dies Wissen ist um seiner Sichselbstgleichheit willen eben das _An-sich_. Dies _An-sich_ trennt sich auch im Bewußtsein von jener unmittelbaren Einheit mit dem Für-sich-sein; so gegenübertretend ist es _Sein_, _Sein für Anderes_.--Die Pflicht eben wird itzt als Pflicht, die vom Selbst verlassen ist, gewußt, nur _Moment_ zu sein, sie ist von ihrer Bedeutung, _absolutes Wesen_ zu sein, zum Sein, das nicht Selbst, nicht _für sich_ ist, herabgesunken und also _Sein für anderes_. Aber dies _Sein für anderes_ bleibt ebendarum wesentliches Moment, weil das Selbst als Bewußtsein den Gegensatz des Für-sich-seins und des Seins für anderes ausmacht, und itzt die Pflicht an ihr unmittelbar _wirkliches_, nicht mehr bloß das abstrakte reine Bewußtsein ist.
Dies _Sein für anderes_ ist also die _ansichseiende_ vom Selbst unterschiedne Substanz. Das Gewissen hat die reine Pflicht oder das _abstrakte An-sich_ nicht aufgegeben, sondern sie ist das wesentliche Moment, als _Allgemeinheit_ sich zu andern zu verhalten. Es ist das gemeinschaftliche Element der Selbstbewußtsein, und dieses die Substanz, worin die Tat _Bestehen_ und _Wirklichkeit_ hat; das Moment des _Anerkanntwerdens_ von den andern. Das moralische Selbstbewußtsein hat dies Moment des Anerkanntseins, des _reinen Bewußtseins_, welches _da_ ist, nicht; und ist dadurch überhaupt nicht handelndes, nicht verwirklichendes. Sein _An-sich_ ist ihm entweder das abstrakte _unwirkliche_ Wesen oder das _Sein_ als eine _Wirklichkeit_, welche nicht geistig ist. Die _seiende Wirklichkeit_ des Gewissens aber ist eine solche, welche _Selbst_ ist, d.h. das seiner bewußte Dasein das geistige Element des Anerkanntwerdens. Das Tun ist daher nur das Übersetzen seines _einzelnen_ Inhalts in das _gegenständliche_ Element, worin er allgemein und anerkannt ist, und eben dies, daß er anerkannt ist, macht die Handlung zur Wirklichkeit. Anerkannt und dadurch wirklich ist die Handlung, weil die daseiende Wirklichkeit unmittelbar mit der Überzeugung oder dem Wissen verknüpft, oder das Wissen von seinem Zwecke unmittelbar das Element des Daseins, das allgemeine Anerkennen ist. Denn das _Wesen_ der Handlung, die Pflicht besteht in der _Überzeugung_ des Gewissens von ihr; diese Überzeugung ist eben das _An-sich_ selbst; es ist das _an sich allgemeine Selbstbewußtsein_, oder das _Anerkanntsein_ und hiemit die Wirklichkeit. Das mit der Überzeugung von der Pflicht Getane ist also unmittelbar ein solches, das Bestand und Dasein hat. Es ist also da keine Rede mehr davon, daß die gute Absicht nicht zustande komme, oder daß es dem Guten schlecht geht; sondern das als Pflicht Gewußte vollführt sich und kommt zur Wirklichkeit, weil eben das Pflichtmäßige das Allgemeine aller Selbstbewußtsein, das Anerkannte und also Seiende ist. Getrennt und allein genommen, ohne den Inhalt des Selbsts aber ist diese Pflicht das _Sein für anderes_, das Durchsichtige, das nur die Bedeutung gehaltloser Wesenheit überhaupt hat.
Sehen wir auf die Sphäre zurück, mit der überhaupt die _geistige Realität_ eintrat, so war es der Begriff, daß das Aussprechen der Individualität das _An- und Für-sich sei_. Aber die Gestalt, welche diesen Begriff unmittelbar ausdrückte, war das _ehrliche Bewußtsein_, das sich mit der _abstrakten Sache selbst_ herumtrieb. Diese _Sache selbst_ war dort _Prädikat_; im Gewissen aber erst ist sie _Subjekt_, das alle Momente des Bewußtseins an ihm gesetzt hat, und für welches alle diese Momente, Substantialität überhaupt, äußeres Dasein und Wesen des Denkens, in dieser Gewißheit seiner selbst enthalten sind. Substantialität überhaupt hat die _Sache selbst_ in der Sittlichkeit, äußeres Dasein in der Bildung, sich selbstwissende Wesenheit des Denkens in der Moralität, und im Gewissen ist sie das _Subjekt_, das diese Momente an ihm selbst weiß. Wenn das ehrliche Bewußtsein nur immer _die leere Sache selbst_ ergreift, so gewinnt dagegen das Gewissen sie in ihrer Erfüllung, die es ihr durch sich gibt. Es ist diese Macht dadurch, daß es die Momente des Bewußtseins als _Momente_ weiß, und als ihr negatives Wesen sie beherrscht.
Das Gewissen in Beziehung auf die einzelnen Bestimmungen des Gegensatzes, der am Handeln erscheint, und sein Bewußtsein über die Natur derselben betrachtet, so verhält es sich zuerst als _Wissendes_ zur _Wirklichkeit_ des _Falles_, worin zu handeln ist. Insofern das Moment der _Allgemeinheit_ an diesem Wissen ist, gehört zum Wissen des gewissenhaften Handelns, die vorliegende Wirklichkeit auf uneingeschränkte Weise zu umfassen, und also die Umstände des Falles genau zu wissen und in Erwägung zu ziehen. Dies Wissen aber, da es die Allgemeinheit als ein _Moment kennt_, ist daher ein solches Wissen von diesen Umständen, das sich bewußt ist, sie nicht zu umfassen oder darin nicht gewissenhaft zu sein. Die wahrhaft allgemeine und reine Beziehung des Wissens wäre eine Beziehung auf ein nicht _Entgegengesetztes_, auf sich selbst; aber das _Handeln_ durch den Gegensatz, der in ihm wesentlich ist, bezieht sich auf ein Negatives des Bewußtseins, auf eine _an sich seiende Wirklichkeit_. Gegen die Einfachheit des reinen Bewußtseins, das absolut _Andere_, oder die Mannigfaltigkeit _an sich_, ist sie eine absolute Vielheit der Umstände, die sich rückwärts in ihre Bedingungen, seitwärts in ihrem Nebeneinander, vorwärts in ihren Folgen unendlich teilt und ausbreitet.--Das gewissenhafte Bewußtsein ist dieser Natur der Sache und seines Verhältnisses zu ihr bewußt, und weiß, daß es den Fall, in dem es handelt, nicht nach dieser gefoderten Allgemeinheit kennt, und daß sein Vorgeben dieser gewissenhaften Erwägung aller Umstände nichtig ist. Diese Kenntnis und Erwägung aller Umstände aber ist nicht gar nicht vorhanden; allein nur als _Moment_, als etwas, das nur für _andere_ ist; und sein unvollständiges Wissen, weil es _sein_ Wissen ist, gilt ihm als hinreichendes vollkommenes Wissen.
Auf gleiche Weise verhält es sich mit der Allgemeinheit des _Wesens_, oder der Bestimmung des Inhalts durchs reine Bewußtsein.--Das zum Handeln schreitende Gewissen bezieht sich auf die vielen Seiten des Falles. Dieser schlägt sich auseinander, und ebenso die Beziehung des reinen Bewußtseins auf ihn, wodurch die Mannigfaltigkeit des Falles eine Mannigfaltigkeit von _Pflichten_ ist.--Das Gewissen weiß, daß es unter ihnen zu wählen und zu entscheiden hat; denn keine ist in ihrer Bestimmtheit oder in ihrem Inhalte absolut, sondern nur die _reine Pflicht_. Aber dies Abstraktum hat in seiner Realität die Bedeutung des selbstbewußten Ich erlangt. Der seiner selbst gewisse Geist ruht als Gewissen in sich, und seine _reale_ Allgemeinheit oder seine Pflicht liegt in seiner reinen _Überzeugung_ von der Pflicht. Diese _reine_ Überzeugung ist als solche so leer als die reine _Pflicht_, rein in dem Sinne, daß nichts in ihr, kein bestimmter Inhalt Pflicht ist. Es soll aber gehandelt, es muß von dem Individuum _bestimmt_ werden; und der seiner selbst gewisse Geist, in dem das An-sich die Bedeutung des selbstbewußten Ich erlangt hat, weiß diese Bestimmung und Inhalt in der unmittelbaren _Gewißheit_ seiner selbst zu haben. Diese ist als Bestimmung und Inhalt das _natürliche_ Bewußtsein, das heißt die Triebe und Neigungen.--Das Gewissen erkennt keinen Inhalt für es als absolut, denn es ist absolute Negativität alles Bestimmten. Es bestimmt _aus sich selbst_; der Kreis des Selbsts aber, worein die Bestimmtheit als solche fällt, ist die sogenannte Sinnlichkeit; einen Inhalt aus der unmittelbaren Gewißheit seiner selbst zu haben, findet sich nichts bei der Hand als sie.--Alles, was in frühern Gestalten, als Gut oder Schlecht, als Gesetz und Recht sich darstellte, ist ein _Anderes_ als die unmittelbare Gewißheit seiner selbst; es ist ein _Allgemeines_, das jetzt ein Sein für anderes ist; oder anders betrachtet, ein Gegenstand, welcher, das Bewußtsein mit sich selbst vermittelnd, zwischen es und seine eigene Wahrheit tritt und es vielmehr von sich absondert, als daß er seine Unmittelbarkeit wäre.--Dem Gewissen aber ist die Gewißheit seiner selbst die reine unmittelbare Wahrheit; und diese Wahrheit ist also seine als _Inhalt_ vorgestellte unmittelbare Gewißheit seiner selbst, das heißt, überhaupt die Willkür des Einzelnen und die Zufälligkeit seines bewußtlosen natürlichen Seins.
Dieser Inhalt gilt zugleich als moralische _Wesenheit_ oder als _Pflicht_. Denn die reine Pflicht ist, wie schon bei dem Prüfen der Gesetze sich ergab, schlechthin gleichgültig gegen jeden Inhalt, und verträgt jeden Inhalt. Hier hat sie zugleich die wesentliche Form des _Für-sich-seins_, und diese Form der individuellen Überzeugung ist nichts anderes als das Bewußtsein von der Leerheit der reinen Pflicht, und davon, daß sie nur Moment, daß seine Substantialität ein Prädikat ist, welches sein Subjekt an dem Individuum hat, dessen Willkür ihr den Inhalt gibt, jeden an diese Form knüpfen, und seine Gewissenhaftigkeit an ihn heften kann.--Ein Individuum vermehrt sein Eigentum auf eine gewisse Weise; es ist Pflicht, daß jedes für die Erhaltung seiner selbst wie auch seiner Familie, nicht weniger für die _Möglichkeit_ sorgt, seinen Nebenmenschen nützlich zu werden und Hülfsbedürftigen Gutes zu tun. Das Individuum ist sich bewußt, daß dies Pflicht ist, denn dieser Inhalt ist unmittelbar in der Gewißheit seiner selbst enthalten; es sieht ferner ein, daß es diese Pflicht in diesem Falle erfüllt. Andere halten vielleicht diese gewisse Weise für Betrug; _sie_ halten sich an andere Seiten des konkreten Falles, _es_ aber hält diese Seite dadurch fest, daß es sich der Vermehrung des Eigentums als reiner Pflicht bewußt ist.--So erfüllt das, was andere Gewalttätigkeit und Unrecht nennen, die Pflicht, gegen andere seine Selbstständigkeit zu behaupten, was sie Feigheit nennen,--die Pflicht, sich das Leben und die Möglichkeit der Nützlichkeit für die Nebenmenschen zu erhalten; was sie aber die Tapferkeit nennen, verletzt vielmehr beide Pflichten. Die Feigheit darf aber nicht so ungeschickt sein, nicht zu wissen, daß die Erhaltung des Lebens und der Möglichkeit, andern nützlich zu sein, Pflichten sind, nicht von der Pflichtmäßigkeit ihres Handelns _überzeugt_ zu sein und nicht zu wissen, daß in dem _Wissen_ das Pflichtmäßige besteht; sonst beginge sie die Ungeschicklichkeit, unmoralisch zu sein. Da die Moralität in dem Bewußtsein, die Pflicht erfüllt zu haben, liegt, so wird dem Handeln, das Feigheit, ebensowenig als dem, das Tapferkeit genannt wird, dies nicht fehlen; das Abstraktum, das Pflicht heißt, ist wie jedes, so auch dieses Inhalts fähig, es weiß also, was es tut, als Pflicht, und indem es dies weiß und die Überzeugung von der Pflicht das Pflichtmäßige selbst ist, so ist es anerkannt von den andern; die Handlung gilt dadurch und hat wirkliches Dasein.
Gegen diese Freiheit, die jeden beliebigen Inhalt in das allgemeine passive Medium der reinen Pflicht und Wissens einlegt, so gut als einen andern, hilft es nichts, zu behaupten, daß ein anderer Inhalt eingelegt werden sollte; denn welcher es sei, jeder hat den _Makel der Bestimmtheit_ an ihm, von der das reine Wissen frei ist, die es verschmähen, ebenso wie es jede aufnehmen kann. Aller Inhalt steht darin, daß er ein bestimmter ist, auf gleicher Linie mit dem andern, wenn er auch gerade den Charakter zu haben scheint, daß in ihm das Besondere aufgehoben sei. Es kann scheinen, daß indem an dem wirklichen Falle die Pflicht sich überhaupt in den _Gegensatz_ und dadurch den der _Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_ entzweit, diejenige Pflicht, deren Inhalt das Allgemeine selbst ist, dadurch unmittelbar die Natur der reinen Pflicht an ihr habe, und Form und Inhalt hiemit sich ganz gemäß werden; so daß also z.B. die Handlung für das allgemeine Beste der für das individuelle vorzuziehen sei. Allein diese allgemeine Pflicht ist überhaupt dasjenige, was als an und für sich seiende Substanz, als Recht und Gesetz _vorhanden_ ist und _unabhän_gig von dem Wissen und der Überzeugung wie von dem unmittelbaren Interesse des Einzelnen gilt; es ist also gerade dasjenige, gegen dessen _Form_ die Moralität überhaupt gerichtet ist. Was aber seinen _Inhalt_ betrifft, so ist auch er ein _bestimmter_, insofern das allgemeine Beste dem einzelnen _entgegengesetzt_ ist; hiemit ist sein Gesetz ein solches, von welchem das Gewissen sich schlechthin frei weiß und hinzu und davon zu tun, es zu unterlassen sowie zu erfüllen sich die absolute Befugnis gibt.--Alsdenn ist ferner jene Unterscheidung der Pflicht gegen das Einzelne und gegen das Allgemeine der Natur des Gegensatzes überhaupt nach nichts Festes. Sondern vielmehr was der Einzelne für sich tut, kommt auch dem Allgemeinen zugute; je mehr er für sich gesorgt hat, desto größer ist nicht nur seine _Möglichkeit, andern_ zu nützen; sondern seine _Wirklichkeit_ selbst ist nur dies, im Zusammenhange mit andern zu sein und zu leben; sein einzelner Genuß hat wesentlich die Bedeutung, damit andern das Seinige preiszugeben, und ihnen zum Erwerb ihres Genusses zu verhelfen. In der Erfüllung der Pflicht gegen den Einzelnen, also gegen sich, wird also auch die gegen das Allgemeine erfüllt.--Die _Erwägung_ und _Vergleichung_ der Pflichten, welche hier einträte, liefe auf die Berechnung des Vorteils hinaus, den das Allgemeine von einer Handlung hätte, aber teils fällt die Moralität hiedurch der notwendigen _Zufälligkeit_ der _Einsicht_ anheim, teils ist es gerade das Wesen des Gewissens, dies _Berechnen_ und Erwägen _abzuschneiden_, und ohne solche Gründe aus sich zu entscheiden.
Auf diese Weise handelt und erhält sich also das Gewissen in der Einheit des _An-sich-_ und des _Für-sich-seins_, in der Einheit des reinen Denkens und der Individualität, und ist der seiner gewisse Geist, der seine Wahrheit an ihm selbst, in seinem Selbst, in seinem Wissen, und darin als dem Wissen von der Pflicht hat. Er erhält sich eben dadurch darin, daß, was _Positives_ in der Handlung ist, sowohl der Inhalt als die Form der Pflicht und das Wissen von ihr, dem Selbst, der Gewißheit seiner, angehört; was aber dem Selbst als _eignes An-sich gegenübertreten_ will, als nicht Wahres, nur als Aufgehobnes, nur als Moment gilt. Es gilt daher nicht das _allgemeine Wissen_ überhaupt, sondern _seine Kenntnis_ von den Umständen. In die Pflicht, als das allgemeine _An-sich-sein_, legt es den Inhalt ein, den es aus seiner natürlichen Individualität nimmt; denn er ist der an ihm selbst vorhandne; dieser wird durch das allgemeine Medium, worin er ist, die _Pflicht_, die es ausübt, und die leere reine Pflicht ist eben hiedurch als aufgehobnes oder als Moment gesetzt; dieser Inhalt ist ihre aufgehobne Leerheit oder die Erfüllung.--Aber ebenso ist das Gewissen von jedem Inhalt überhaupt frei; es absolviert sich von jeder bestimmten Pflicht, die als Gesetz gelten soll; in der Kraft der Gewißheit seiner selbst hat es die Majestät der absoluten Autarkie, zu binden und zu lösen.--Diese _Selbstbestimmung_ ist darum unmittelbar das schlechthin Pflichtmäßige; die Pflicht ist das Wissen selbst; diese einfache Selbstheit aber ist das An-sich; denn das _An-sich_ ist die reine Sichselbstgleichheit; und diese ist in diesem Bewußtsein.-Dies reine Wissen ist unmittelbar _Sein für Anderes_; denn als die reine Sichselbstgleichheit ist es die _Unmittelbarkeit_, oder das Sein. Dies Sein ist aber zugleich das reine Allgemeine, die Selbstheit Aller; oder das Handeln ist anerkannt und daher wirklich. Dies Sein ist das Element, wodurch das Gewissen unmittelbar mit allen Selbstbewußtsein in der Beziehung der Gleichheit steht; und die Bedeutung dieser Beziehung ist nicht das selbstlose Gesetz, sondern das Selbst des Gewissens.
Darin aber, daß dies Rechte, was das Gewissen tut, zugleich _Sein für Anderes_ ist, scheint eine Ungleichheit an es zu kommen. Die Pflicht, die es vollbringt, ist ein _bestimmter_ Inhalt; er ist zwar das _Selbst_ des Bewußtseins, und darin sein _Wissen_ von sich, seine _Gleichheit_ mit sich selbst. Aber vollbracht, in das allgemeine Medium _des Seins_ gestellt, ist diese Gleichheit nicht mehr _Wissen_, nicht mehr dieses Unterscheiden, welches seine Unterschiede ebenso unmittelbar aufhebt; sondern im _Sein_ ist der Unterschied bestehend gesetzt, und die Handlung eine _bestimmte_, ungleich mit dem Elemente des Selbstbewußtseins Aller, also nicht notwendig anerkannt. Beide Seiten, das handelnde Gewissen und das allgemeine diese Handlung als Pflicht anerkennende Bewußtsein sind gleich _frei_ von der Bestimmtheit dieses Tuns. Um dieser Freiheit willen ist die Beziehung in dem gemeinschaftlichen Medium des Zusammenhangs vielmehr ein Verhältnis der vollkommnen Ungleichheit; wodurch das Bewußtsein, für welches die Handlung ist, sich in vollkommner Ungewißheit über den handelnden seiner selbst gewissen Geist befindet. Er handelt, er setzt eine Bestimmtheit als seiend; an dies _Sein_ als an seine Wahrheit halten sich die andern, und sind darin seiner gewiß; er hat darin ausgesprochen, was ihm als Pflicht gilt. Allein er ist frei von irgendeiner _bestimmten_ Pflicht; er ist da heraus, wo sie meinen, daß er wirklich sei; und dies Medium des Seins selbst, und die Pflicht als _an sich_ seiend, gilt ihm nur als Moment. Was er ihnen also hinstellt, verstellt er auch wieder, oder vielmehr hat es unmittelbar verstellt. Denn seine _Wirklichkeit_ ist ihm nicht diese hinausgestellte Pflicht und Bestimmung, sondern diejenige, welche er in der absoluten Gewißheit seiner selbst hat.
Sie wissen also nicht, ob dies Gewissen moralisch gut oder ob es böse ist, oder vielmehr sie können es nicht nur nicht wissen, sondern müssen es auch für böse nehmen. Denn wie es frei von der _Bestimmtheit_ der Pflicht und von der Pflicht als _an sich_ seiender ist, sind sie es gleichfalls. Was es ihnen hinstellt, wissen sie selbst zu verstellen; es ist ein solches, wodurch nur das _Selbst_ eines andern ausgedrückt ist, nicht ihr eignes; sie wissen sich nicht nur frei davon, sondern müssen es in ihrem eignen Bewußtsein auflösen, durch Urteilen und Erklären zunichte machen, um ihr Selbst zu erhalten.
Allein die Handlung des Gewissens ist nicht nur diese von dem reinen Selbst verlaßne _Bestimmung_ des Seins. Was als Pflicht gelten und anerkannt werden soll, ist es allein durch das Wissen und die Überzeugung davon als von der Pflicht, durch das Wissen seiner Selbst in der Tat. Wenn die Tat aufhört, dieses Selbst an ihr zu haben, hört sie auf, das zu sein, was allein ihr Wesen ist. Ihr Dasein von diesem Bewußtsein verlassen, wäre eine gemeine Wirklichkeit, und die Handlung erschiene uns als ein Vollbringen seiner Lust und Begierde. Was _da sein_ soll, ist hier allein Wesenheit dadurch, daß es als sich selbst aussprechende Individualität _gewußt_ wird; und dies _Gewußtsein_ ist es, was das Anerkannte ist, und was, _als solches, Dasein_ haben soll.
Das Selbst tritt ins Dasein _als Selbst_; der seiner gewisse Geist existiert als solcher für andre; seine _unmittelbare_ Handlung ist nicht das, was gilt und wirklich ist; nicht das _Bestimmte_, nicht das _An-sich-seiende_ ist das Anerkannte, sondern allein das sich wissende _Selbst_ als solches. Das Element des Bestehens ist das allgemeine Selbstbewußtsein; was in dieses Element tritt, kann nicht die _Wirkung_ der Handlung sein, diese hält nicht darin aus, und erhält kein Bleiben, sondern nur das Selbstbewußtsein ist das Anerkannte und gewinnt die Wirklichkeit.
Wir sehen hiemit wieder die _Sprache_ als das Dasein des Geistes. Sie ist das _für andre_ seiende Selbstbewußtsein, welches unmittelbar _als solches vorhanden_ und als _dieses_ allgemeines ist. Sie ist das sich von sich selbst abtrennende Selbst, das als reines Ich = Ich sich gegenständlich wird, in dieser Gegenständlichkeit sich ebenso als _dieses_ Selbst erhält, wie es unmittelbar mit den andern zusammenfließt und _ihr_ Selbstbewußtsein ist; es vernimmt ebenso sich, als es von den andern vernommen wird, und das Vernehmen ist eben das _zum Selbst gewordne Dasein_.
Der Inhalt, den die Sprache hier gewonnen, ist nicht mehr das verkehrte und verkehrende und zerrißne Selbst der Welt der Bildung; sondern der in sich zurückgekehrte, seiner und in seinem Selbst seiner Wahrheit oder seines Anerkennens gewisse und als dieses Wissen anerkannte Geist. Die Sprache des sittlichen Geistes ist das Gesetz und der einfache Befehl, und die Klage, die mehr eine Träne über die Notwendigkeit ist; das moralische Bewußtsein hingegen ist noch _stumm_, bei sich in seinem Innern verschlossen, denn in ihm hat das Selbst noch nicht Dasein, sondern das Dasein und das _Selbst_ stehen erst in äußerer Beziehung aufeinander. Die Sprache aber tritt nur als die Mitte selbstständiger und anerkannter Selbstbewußtsein hervor, und das _daseiende Selbst_ ist unmittelbar allgemeines, vielfaches und in dieser Vielheit einfaches Anerkanntsein. Der Inhalt der Sprache des Gewissens ist _das sich als Wesen wissende Selbst_. Dies allein spricht sie aus, und dieses Aussprechen ist die wahre Wirklichkeit des Tuns und das Gelten der Handlung. Das Bewußtsein spricht seine _Überzeugung_ aus; diese Überzeugung ist es, worin allein die Handlung Pflicht ist; sie _gilt_ auch allein dadurch als Pflicht, daß die Überzeugung _ausgesprochen_ wird. Denn das allgemeine Selbstbewußtsein ist frei von der _nur seienden bestimmten_ Handlung; _sie_ als _Dasein_ gilt ihm nichts, sondern die _Überzeugung_, daß sie Pflicht ist; und diese ist in der Sprache wirklich.--Die Handlung verwirklichen heißt hier nicht ihren Inhalt aus der Form des _Zwecks_ oder _Für-sich-seins_ in die Form der _abstrakten_ Wirklichkeit übersetzen, sondern aus der Form der unmittelbaren _Gewißheit_ seiner selbst, die ihr Wissen oder Für-sich-sein als das Wesen weiß, in die Form der _Versicherung_, daß das Bewußtsein von der Pflicht überzeugt ist, und die Pflicht als Gewissen _aus sich selbst_ weiß; diese Versicherung versichert also, daß es davon überzeugt ist, daß seine Überzeugung das Wesen ist.
Ob die Versicherung, aus Überzeugung von der Pflicht zu handeln, wahr ist, ob es _wirklich_ die _Pflicht_ ist, was getan wird--diese Fragen oder Zweifel haben keinen Sinn gegen das Gewissen.--Bei jener Frage, ob die _Versicherung wahr_ ist, würde vorausgesetzt, daß die innere Absicht von der vorgegebnen verschieden sei, d.h. daß das Wollen des einzelnen Selbsts sich von der Pflicht, von dem Willen des allgemeinen und reinen Bewußtseins trennen könne; der letztre wäre in die Rede gelegt, das erstere aber eigentlich die wahre Triebfeder der Handlung. Allein dieser Unterschied des allgemeinen Bewußtseins und des einzelnen Selbsts ist es eben, der sich aufgehoben, und dessen Aufheben das Gewissen ist. Das unmittelbare Wissen des seiner gewissen Selbsts ist Gesetz und Pflicht; seine Absicht ist dadurch, daß sie seine Absicht ist, das Rechte; es wird nur erfodert, daß er dies wisse, und dies, daß es die Überzeugung davon, sein Wissen und Wollen sei das Rechte, sage. Das Aussprechen dieser Versicherung hebt an sich selbst die Form seiner Besonderheit auf; es anerkennt darin die _notwendige Allgemeinheit des Selbsts_; indem es sich _Gewissen_ nennt, nennt es sich reines Sich-selbst-wissen und reines abstraktes Wollen, d.h. es nennt sich ein allgemeines Wissen und Wollen, das die andern anerkennt, ihnen _gleich_ ist, denn sie sind eben dies reine Sich-wissen und Wollen, und das darum auch von ihnen anerkannt wird. In dem Wollen des seiner gewissen Selbsts, in diesem Wissen, daß das Selbst das Wesen ist, liegt das Wesen des Rechten. --Wer also sagt, er handle so aus Gewissen, der spricht wahr, denn sein Gewissen ist das wissende und wollende Selbst. Er muß dies aber wesentlich _sagen_, denn dies Selbst muß zugleich _allgemeines_ Selbst sein. Dies ist es nicht in dem _Inhalt_ der Handlung, denn dieser ist um seiner _Bestimmtheit_ willen an sich gleichgültig: sondern die Allgemeinheit liegt in der Form derselben; diese Form ist es, welche als wirklich zu setzen ist; sie ist das _Selbst_, das als solches in der Sprache wirklich ist, sich als das Wahre aussagt, eben darin alle Selbst anerkennt und von ihnen anerkannt wird.
Das Gewissen also, in der Majestät seiner Erhabenheit über das bestimmte Gesetz und jeden Inhalt der Pflicht, legt den beliebigen Inhalt in sein Wissen und Wollen; es ist die moralische Genialität, welche die innere Stimme ihres unmittelbaren Wissens als göttliche Stimme weiß, und indem sie an diesem Wissen ebenso unmittelbar das Dasein weiß, ist sie die göttliche Schöpferkraft, die in ihrem Begriffe die Lebendigkeit hat. Sie ist ebenso der Gottesdienst in sich selbst; denn ihr Handeln ist das Anschauen dieser ihrer eignen Göttlichkeit.
Dieser einsame Gottesdienst ist zugleich wesentlich der Gottesdienst einer _Gemeine_, und das reine innere Sich-selbst-_wissen_ und Vernehmen geht zum Momente des _Bewußtseins_ fort. Die Anschauung seiner ist sein _gegenständliches_ Dasein, und dies gegenständliche Element ist das Aussprechen seines Wissens und Wollens als eines _Allgemeinen_. Durch dies Aussprechen wird das Selbst zum Geltenden und die Handlung zur ausführenden Tat. Die Wirklichkeit und das Bestehen seines Tuns ist das allgemeine Selbstbewußtsein; das Aussprechen des Gewissens aber setzt die Gewißheit seiner selbst als reines und dadurch als allgemeines Selbst; die andern lassen die Handlung um dieser Rede willen, worin das Selbst als das Wesen ausgedrückt und anerkannt ist, gelten. Der Geist und die Substanz ihrer Verbindung ist also die gegenseitige Versicherung von ihrer Gewissenhaftigkeit, guten Absichten, das Erfreuen über diese wechselseitige Reinheit und das Laben an der Herrlichkeit des Wissens und Aussprechens, des Hegens und Pflegens solcher Vortrefflichkeit. --Insofern dies Gewissen sein _abstraktes_ Bewußtsein noch von seinem _Selbstbewußtsein_ unterscheidet, hat es sein Leben nur _verborgen_ in Gott; er ist zwar _unmittelbar_ seinem Geist und Herzen, seinem Selbst gegenwärtig; aber das offenbare, sein wirkliches Bewußtsein und die vermittelnde Bewegung desselben ist ihm ein Anderes als jenes verborgene Innere und die Unmittelbarkeit des gegenwärtigen Wesens. Allein in der Vollendung des Gewissens hebt sich der Unterschied seines abstrakten und seines Selbstbewußtseins auf. Es weiß, daß das _abstrakte_ Bewußtsein eben _dieses Selbst_, dieses seiner gewisse Für-sich-sein ist, daß in der _Unmittelbarkeit_ der _Beziehung_ des Selbsts auf das An-sich, das außer dem Selbst gesetzt das abstrakte Wesen und das ihm verborgene ist, eben die _Verschiedenheit aufgehoben_ ist. Denn diejenige Beziehung ist eine _vermittelnde_, worin die bezognen nicht ein und dasselbe, sondern ein _Anderes_ füreinander und nur in einem dritten eins sind; die _unmittelbare_ Beziehung aber heißt in der Tat nichts anderes als die Einheit. Das Bewußtsein, über die Gedankenlosigkeit, diese Unterschiede, die keine sind, noch für Unterschiede zu halten, erhoben, weiß die Unmittelbarkeit der Gegenwart des Wesens in ihm als Einheit des Wesens und seines Selbsts, sein Selbst also als das lebendige An-sich und dies sein Wissen als die Religion, die als angeschautes oder daseiendes Wissen das Sprechen der Gemeine über ihren Geist ist.
Wir sehen hiemit hier das Selbstbewußtsein in sein Innerstes zurückgegangen, dem alle Äußerlichkeit als solche verschwindet--in die Anschauung des Ich = Ich, worin dieses Ich alle Wesenheit und Dasein ist. Es versinkt in diesem Begriffe seiner selbst, denn es ist auf die Spitze seiner Extreme getrieben, und zwar so, daß die unterschiednen Momente, wodurch es real oder noch _Bewußtsein_ ist, nicht für uns nur diese reinen Extreme sind, sondern das, was es für sich, und was ihm _an sich_ und was ihm _Dasein_ ist, zu Abstraktionen verflüchtigt, die keinen Halt, keine Substanz mehr für dies Bewußtsein selbst haben; und alles, was bisher für das Bewußtsein Wesen war, ist in diese Abstraktionen zurückgegangen.--Zu dieser Reinheit geläutert, ist das Bewußtsein seine ärmste Gestalt, und die Armut, die seinen einzigen Besitz ausmacht, ist selbst ein Verschwinden; diese absolute _Gewißheit_, in welche sich die Substanz aufgelöst hat, ist die absolute _Unwahrheit_, die in sich zusammenfällt; es ist das absolute _Selbstbewußtsein_, in dem das _Bewußtsein_ versinkt.
Dies Versinken innerhalb seiner selbst betrachtet, so ist für das Bewußtsein die _ansich_seiende _Substanz_ das _Wissen_ als _sein_ Wissen. Als Bewußtsein ist es in den Gegensatz seiner und des Gegenstandes, der für es das Wesen ist, getrennt; aber dieser Gegenstand eben ist das vollkommen Durchsichtige, es ist _sein Selbst_, und sein Bewußtsein ist nur das Wissen von sich. Alles Leben und alle geistige Wesenheit ist in dies Selbst zurückgegangen, und hat seine Verschiedenheit von dem Ich-selbst verloren. Die Momente des Bewußtseins sind daher diese extremen Abstraktionen, deren keine steht, sondern in der andern sich verliert und sie erzeugt. Es ist der Wechsel des unglücklichen Bewußtseins mit sich, der aber für es selbst innerhalb seiner vorgeht und der Begriff der Vernunft zu sein sich bewußt ist, der jenes nur _an sich_ ist. Die absolute Gewißheit seiner selbst schlägt ihr also als Bewußtsein unmittelbar in ein Austönen, in Gegenständlichkeit seines Für-sich-seins um; aber diese erschaffne Welt ist seine _Rede_, die es ebenso unmittelbar vernommen, und deren Echo nur zu ihm zurückkommt. Diese Rückkehr hat daher nicht die Bedeutung, daß es _an_ und _für sich_ darin ist; denn das Wesen ist ihm kein _An-sich_, sondern es selbst; ebensowenig hat es _Dasein_, denn das Gegenständliche kommt nicht dazu, ein Negatives des wirklichen Selbsts zu sein, so wie dieses nicht zur Wirklichkeit. Es fehlt ihm die Kraft der Entäußerung, die Kraft, sich zum Dinge zu machen und das Sein zu ertragen. Es lebt in der Angst, die Herrlichkeit seines Innern durch Handlung und Dasein zu beflecken, und um die Reinheit seines Herzens zu bewahren, flieht es die Berührung der Wirklichkeit und beharret in der eigensinnigen Kraftlosigkeit, seinem zur letzten Abstraktion zugespitzten Selbst zu entsagen und sich Substantialität zu geben, oder sein Denken in Sein zu verwandeln und sich dem absoluten Unterschiede anzuvertrauen. Der hohle Gegenstand, den es sich erzeugt, erfüllt es daher nur mit dem Bewußtsein der Leerheit; sein Tun ist das Sehnen, das in dem Werden seiner selbst zum wesenlosen Gegenstande sich nur verliert, und über diesen Verlust hinaus und zurück zu sich fallend, sich nur als verlornes findet;--in dieser durchsichtigen Reinheit seiner Momente eine unglückliche sogenannte _schöne Seele_, verglimmt sie in sich, und schwindet als ein gestaltloser Dunst, der sich in Luft auflöst.
Dies stille Zusammenfließen der marklosen Wesenheiten des verflüchtigten Lebens ist aber noch in der andern Bedeutung der _Wirklichkeit_ des Gewissens und in der _Erscheinung_ seiner Bewegung zu nehmen, und das Gewissen als handelnd zu betrachten.--Das _gegenständliche_ Moment in diesem Bewußtsein hat sich oben als allgemeines Bewußtsein bestimmt; das sich selbst wissende Wissen ist als _dieses_ Selbst unterschieden von andern Selbst; die Sprache, in der sich alle gegenseitig als gewissenhaft handelnd anerkennen, diese allgemeine Gleichheit, zerfällt in die Ungleichheit des einzelnen Für-sich-seins, jedes Bewußtsein ist aus seiner Allgemeinheit ebenso schlechthin in sich reflektiert; hiedurch tritt der Gegensatz der Einzelnheit gegen die andern Einzelnen und gegen das Allgemeine notwendig ein, und dieses Verhältnis und seine Bewegung ist zu betrachten.--Oder diese Allgemeinheit und die Pflicht hat die schlechthin entgegengesetzte Bedeutung der bestimmten von dem Allgemeinen sich ausnehmenden _Einzelnheit_, für welche die reine Pflicht nur die an die _Oberfläche_ getretene und nach außen gekehrte Allgemeinheit ist; die Pflicht liegt nur in den Worten, und gilt als ein Sein für Anderes. Das Gewissen, zunächst nur _negativ_ gegen die Pflicht als _diese bestimmte vorhandne_ gerichtet, weiß sich frei von ihr; aber indem es die leere Pflicht mit einem _bestimmten_ Inhalte _aus sich selbst_ anfüllt, hat es das positive Bewußtsein darüber, daß es als _dieses_ Selbst sich den Inhalt macht; sein reines Selbst, als leeres Wissen, ist das Inhalts- und Bestimmungslose; der Inhalt, den es ihm gibt, ist aus seinem Selbst _als diesem_ bestimmten, aus sich als natürlicher Individualität genommen, und in dem Sprechen von der Gewissenhaftigkeit seines Handelns ist es sich wohl seines reinen Selbsts, aber, im _Zwecke_ seines Handelns als wirklichem Inhalt, seiner als dieses besondern Einzelnen und des Gegensatzes desjenigen bewußt, was es für sich und was es für andere ist, des Gegensatzes der Allgemeinheit oder Pflicht und seines Reflektiertseins aus ihr.
Wenn sich so der Gegensatz, in den das Gewissen als _handelnd_ eintritt, in seinem Innern ausdrückt, so ist er zugleich die Ungleichheit nach Außen in dem Elemente des Daseins, die Ungleichheit seiner besondern Einzelnheit gegen anderes Einzelnes.--Seine Besonderheit besteht darin, daß die beiden sein Bewußtsein konstituierenden Momente, das Selbst und das An-sich, mit _ungleichem Werte_, und zwar mit der Bestimmung in ihm gelten, daß die Gewißheit seiner selbst das Wesen ist, _gegen das An-sich_ oder das _Allgemeine_, das nur als Moment gilt. Dieser innerlichen Bestimmung steht also das Element des Daseins oder das allgemeine Bewußtsein gegenüber, welchem vielmehr die Allgemeinheit, die Pflicht das Wesen, dagegen die Einzelnheit, die gegen das Allgemeine für sich ist, nur als aufgehobnes Moment gilt. Diesem Festhalten an der Pflicht gilt das erste Bewußtsein als _das Böse_, weil es die Ungleichheit seines _In-sich-seins_ mit dem Allgemeinen ist, und indem dieses zugleich sein Tun als Gleichheit mit sich selbst, als Pflicht und Gewissenhaftigkeit ausspricht, als _Heuchelei_.
Die _Bewegung_ dieses Gegensatzes ist zunächst die formelle Herstellung der Gleichheit zwischen dem, was das Böse in sich ist, und was es ausspricht; es muß zum Vorschein kommen, daß es böse und so sein Dasein seinem Wesen gleich, die _Heuchelei_ muß _entlarvt_ werden.--Diese Rückkehr der in ihr vorhandnen Ungleichheit in die Gleichheit ist nicht darin schon zustande gekommen, daß die Heuchelei, wie man zu sagen pflegt, ebendadurch ihre Achtung für Pflicht und Tugend beweise, daß sie den _Schein_ derselben annehme und als Maske für ihr eignes nicht weniger als für fremdes Bewußtsein gebrauche; in welchem Anerkennen des Entgegengesetzten an sich die Gleichheit und Übereinstimmung enthalten sei.--Allein sie ist zugleich aus diesem Anerkennen der Sprache ebensosehr heraus und in sich reflektiert, und darin, daß sie das _An-sich-_seiende nur als ein _Sein für Anderes_ gebraucht, ist vielmehr die eigne Verachtung desselben und die Darstellung seiner Wesenlosigkeit für alle enthalten. Denn was sich als ein äußerliches Werkzeug gebrauchen läßt, zeigt sich als ein Ding, das keine eigne Schwere in sich hat.
Auch kommt diese Gleichheit weder durch das einseitige Beharren des bösen Bewußtseins auf sich noch durch das Urteil des Allgemeinen zustande.--Wenn jenes sich gegen das Bewußtsein der Pflicht verleugnet und, was dieses für Schlechtigkeit, für absolute Ungleichheit mit dem Allgemeinen, aussagt, als ein Handeln nach dem innern Gesetze und Gewissen behauptet, so bleibt in dieser einseitigen Versicherung der Gleichheit seine Ungleichheit mit dem Andern, da ja dieses sie nicht glaubt und nicht anerkennt.--Oder da das einseitige Beharren auf _einem_ Extreme sich selbst auflöst, so würde das Böse sich zwar dadurch als Böses eingestehen, aber darin sich _unmittelbar_ aufheben und nicht Heuchelei sein noch als solche sich entlarven. Es gesteht sich in der Tat als Böses durch die Behauptung ein, daß es, dem anerkannten Allgemeinen entgegengesetzt, nach _seinem_ innern Gesetze und Gewissen handle. Denn wäre dies Gesetz und Gewissen nicht das Gesetz seiner _Einzelnheit_ und _Willkür_, so wäre es nicht etwas Innres, Eignes, sondern das allgemein Anerkannte. Wer darum sagt, daß er nach _seinem_ Gesetze und Gewissen gegen die andern handle, sagt in der Tat, daß er sie mißhandle. Aber das _wirkliche_ Gewissen ist nicht dieses Beharren auf dem Wissen und Willen, der dem Allgemeinen sich entgegensetzt, sondern das Allgemeine ist das Element seines _Daseins_, und seine Sprache sagt sein Tun als die _anerkannte_ Pflicht aus.
Ebensowenig ist das Beharren des allgemeinen Bewußtseins auf seinem Urteile Entlarvung und Auflösung der Heuchelei.--Indem es gegen sie schlecht, niederträchtig u.s.f. ausruft, beruft es sich in solchem Urteil auf _sein_ Gesetz, wie das _böse_ Bewußtsein auf das _seinige_. Denn jenes tritt im Gegensatz gegen dieses und dadurch als ein besonderes Gesetz auf. Es hat also nichts vor dem andern voraus, legitimiert vielmehr dieses, und dieser Eifer tut gerade das Gegenteil dessen, was er zu tun meint,--nämlich das, was er wahre Pflicht nennt und das _allgemein_ anerkannt sein soll, als ein _Nichtanerkanntes_ zu zeigen, und hiedurch dem andern das gleiche Recht des Für-sich-seins einzuräumen.
Dies Urteil aber hat zugleich eine andre Seite, von welcher es die Einleitung zur Auflösung des vorhandnen Gegensatzes wird.--Das Bewußtsein _des Allgemeinen_ verhält sich nicht als _wirkliches_ und _handelndes_ gegen das erste--denn dieses ist vielmehr das wirkliche--, sondern ihm entgegengesetzt, als dasjenige, das nicht in dem Gegensatze der Einzelnheit und Allgemeinheit befangen ist, welcher in dem Handeln eintritt. Es bleibt in der Allgemeinheit des _Gedankens_, verhält sich als _auffassendes_, und seine erste Handlung ist nur das Urteil.--Durch dies Urteil stellt es sich nun, wie soeben bemerkt wurde, _neben_ das erste, und dieses kommt _durch diese Gleichheit_ zur Anschauung seiner selbst in diesem andern Bewußtsein. Denn das Bewußtsein der Pflicht verhält _sich auffassend, passiv_; es ist aber hiedurch im Widerspruche mit sich als dem absoluten Willen der Pflicht, mit sich, dem schlechthin aus sich selbst Bestimmenden. Es hat gut sich in der Reinheit bewahren, denn es _handelt nicht_; es ist die Heuchelei, die das Urteilen für _wirkliche_ Tat genommen wissen will, und statt durch Handlung durch das Aussprechen vortrefflicher Gesinnungen die Rechtschaffenheit beweist. Es ist also ganz so beschaffen wie dasjenige, dem der Vorwurf gemacht wird, daß es nur in seine Rede die Pflicht legt. In beiden ist die Seite der Wirklichkeit gleich unterschieden von der Rede, in dem einen durch den _eigennützigen Zweck_ der Handlung, in dem andern durch das _Fehlen des Handelns_ überhaupt, dessen Notwendigkeit in dem Sprechen von der Pflicht selbst liegt, denn diese hat ohne Tat gar keine Bedeutung.
Das Urteilen ist aber auch als positive Handlung des Gedankens zu betrachten und hat einen positiven Inhalt; durch diese Seite wird der Widerspruch, der in dem auffassenden Bewußtsein vorhanden ist, und seine Gleichheit mit dem ersten noch vollständiger.--Das handelnde Bewußtsein spricht dies sein bestimmtes Tun als Pflicht aus, und das beurteilende kann ihm dies nicht ableugnen; denn die Pflicht selbst ist die jeden Inhalts fähige, inhaltslose Form,--oder die konkrete Handlung, in ihrer Vielseitigkeit an ihr selbst verschieden, hat die allgemeine Seite, welche die ist, die als Pflicht genommen wird, ebensosehr an ihr als die besondere, die den Anteil und das Interesse des Individuums ausmacht. Das beurteilende Bewußtsein bleibt nun nicht bei jener Seite der Pflicht und bei dem Wissen des Handelnden davon, daß dies seine Pflicht, das Verhältnis und der Stand seiner Wirklichkeit sei, stehen. Sondern es hält sich an die andre Seite, spielt die Handlung in das Innre hinein, und erklärt sie aus ihrer von ihr selbst verschiednen _Absicht_ und eigennützigen _Triebfeder_. Wie jede Handlung der Betrachtung ihrer Pflichtgemäßheit fähig ist, ebenso dieser andern Betrachtung der _Besonderheit_; denn als Handlung ist sie die Wirklichkeit des Individuums.--Dieses Beurteilen setzt also die Handlung aus ihrem Dasein heraus und reflektiert sie in das Innre oder in die Form der eignen Besonderheit.--Ist sie von Ruhme begleitet, so weiß es dies Innre als Ruhm_sucht_;--ist sie dem Stande des Individuums überhaupt angemessen, ohne über diesen hinauszugehen, und so beschaffen, daß die Individualität den Stand nicht als eine äußere Bestimmung an ihr hängen hat, sondern diese Allgemeinheit durch sich selbst ausfüllt und ebendadurch sich als eines Höhern fähig zeigt, so weiß das Urteil ihr Innres als Ehrbegierde u.s.f. Indem in der Handlung überhaupt das Handelnde zur Anschauung _seiner selbst_ in der Gegenständlichkeit, oder zum Selbstgefühl seiner in seinem Dasein und also zum Genusse gelangt; so weiß das Urteil das Innre als Trieb nach eigner Glückseligkeit, bestünde sie auch nur in der innern moralischen Eitelkeit, dem Genusse des Bewußtseins der eignen Vortrefflichkeit, und dem Vorschmacke der Hoffnung einer künftigen Glückseligkeit.--Es kann sich keine Handlung solchem Beurteilen entziehen, denn die Pflicht um der Pflicht willen, dieser reine Zweck, ist das Unwirkliche; seine Wirklichkeit hat er in dem Tun der Individualität, und die Handlung dadurch die Seite der Besondernheit an ihr.--Es gibt keinen Helden für den Kammerdiener; nicht aber weil jener nicht ein Held, sondern weil dieser--der Kammerdiener ist, mit welchem jener nicht als Held, sondern als Essender, Trinkender, sich Kleidender, überhaupt in der Einzelnheit des Bedürfnisses und der Vorstellung zu tun hat. So gibt es für das Beurteilen keine Handlung, in welcher es nicht die Seite der Einzelnheit der Individualität der allgemeinen Seite der Handlung entgegensetzen, und gegen den Handelnden den Kammerdiener der Moralität machen könnte.
Dies beurteilende Bewußtsein ist hiemit selbst _niederträchtig_, weil es die Handlung teilt, und ihre Ungleichheit mit ihr selbst hervorbringt und festhält. Es ist ferner _Heuchelei_, weil es solches Beurteilen nicht für eine _andre Manier_, böse zu sein, sondern für das _rechte Bewußtsein_ der Handlung ausgibt, in dieser seiner Unwirklichkeit und Eitelkeit des Gut- und Besserwissens sich selbst über die heruntergemachten Taten hinaufsetzt, und sein tatloses Reden für eine vortreffliche _Wirklichkeit_ genommen wissen will.--Hiedurch also dem Handelnden, welches von ihm beurteilt wird, sich gleich machend, wird es von diesem als dasselbe mit ihm erkannt. Dieses findet sich von jenem nicht nur aufgefaßt als ein Fremdes und mit ihm Ungleiches, sondern vielmehr jenes nach dessen eigner Beschaffenheit mit ihm gleich. Diese Gleichheit anschauend und sie _aussprechend, gesteht_ es sich ihm ein, und erwartet ebenso, daß das Andre, wie es sich in der Tat ihm gleich gestellt hat, so auch seine _Rede_ erwidern, in ihr seine Gleichheit aussprechen und das anerkennende Dasein eintreten werde. Sein Geständnis ist nicht eine Erniedrigung, Demütigung, Wegwerfung im Verhältnisse gegen das Andre; denn dieses Aussprechen ist nicht das einseitige, wodurch es seine _Ungleichheit_ mit ihm setzte, sondern allein um der Anschauung _der Gleichheit_ des Andern willen mit ihm spricht es sich, es spricht _ihre Gleichheit_ von seiner Seite in seinem Geständnisse aus, und spricht sie darum aus, weil die Sprache das _Dasein_ des Geistes als unmittelbaren Selbsts ist; es erwartet also, daß das Andre das Seinige zu diesem Dasein beitrage.
Allein auf das Eingeständnis des Bösen: _Ich bin's_, erfolgt nicht diese Erwiderung des gleichen Geständnisses. So war es mit jenem Urteilen nicht gemeint; im Gegenteil! Es stößt diese Gemeinschaft von sich, und ist das harte Herz, das für sich ist und die Kontinuität mit dem andern verwirft.--Hiedurch kehrt sich die Szene um. Dasjenige, das sich bekannte, sieht sich zurückgestoßen, und das andere im Unrecht, welches das Heraustreten seines Innern in das Dasein der Rede verweigert und dem Bösen die Schönheit seiner Seele, dem Bekenntnisse aber den steifen Nacken des sich gleich bleibenden Charakters und die Stummheit, sich in sich zu behalten und sich nicht gegen einen andern wegzuwerfen, entgegensetzt. Es ist hier die höchste Empörung des seiner selbst gewissen Geistes gesetzt; denn er schaut sich als dieses _einfache Wissen des Selbsts_ im Andern an, und zwar so, daß auch die äußere Gestalt dieses Andern nicht wie im Reichtume das Wesenlose, nicht ein Ding ist, sondern es ist der Gedanke, das Wissen selbst, was ihm entgegengehalten, es ist diese absolut flüssige Kontinuität des reinen _Wissens_, die sich verweigert, ihre Mitteilung mit ihm zu setzen--mit ihm, der schon in seinem Bekenntnisse dem _abgesonderten Für-sich-sein_ entsagte, und sich als aufgehobne Besonderheit und hiedurch als die Kontinuität mit dem Andern, als Allgemeines setzte. Das Andre aber behält _an ihm selbst_ sich sein sich nicht mitteilendes Für-sich-sein bevor; an dem bekennenden behält es ebendasselbe, was aber von diesem schon abgeworfen ist. Es zeigt sich dadurch als das geistverlaßne und den Geist verleugnende Bewußtsein, denn es erkennt nicht, daß der Geist in der absoluten Gewißheit seiner selbst über alle Tat und Wirklichkeit Meister, und sie abwerfen und ungeschehen machen kann. Zugleich erkennt es nicht den Widerspruch, den es begeht, die Abwerfung, die in _der Rede_ geschehen ist, nicht für das wahre Abwerfen gelten zu lassen, während es selbst die Gewißheit seines Geistes nicht in einer wirklichen Handlung, sondern in seinem Innern und dessen Dasein in der _Rede_ seines Urteils hat. Es ist es also selbst, das die Rückkehr des Andern aus der Tat in das geistige Dasein der Rede und in die Gleichheit des Geistes hemmt und durch diese Härte die Ungleichheit hervorbringt, welche noch vorhanden ist.
Insofern nun der seiner selbst gewisse Geist, als schöne Seele, nicht die Kraft der Entäußerung des an sich haltenden Wissens ihrer selbst besitzt, kann sie nicht zur Gleichheit mit dem zurückgestoßnen Bewußtsein und also nicht zur angeschauten Einheit ihrer selbst im Andern, nicht zum Dasein gelangen; die Gleichheit kommt daher nur negativ, als ein geistloses Sein, zustande. Die wirklichkeitslose schöne Seele, in dem Widerspruche ihres reinen Selbsts und der Notwendigkeit desselben, sich zum Sein zu entäußern und in Wirklichkeit umzuschlagen, in der _Unmittelbarkeit_ dieses festgehaltnen Gegensatzes--einer Unmittelbarkeit, die allein die Mitte und Versöhnung des auf seine reine Abstraktion gesteigerten Gegensatzes, und die reines Sein oder das leere Nichts ist--ist also als Bewußtsein dieses Widerspruches in seiner unversöhnten Unmittelbarkeit zur Verrücktheit zerrüttet, und zerfließt in sehnsüchtiger Schwindsucht. Es gibt damit in der Tat das harte Festhalten _seines Für-sich-seins_ auf, bringt aber nur die geistlose Einheit des Seins hervor.
Die wahre, nämlich die _selbstbewußte_ und _daseiende_ Ausgleichung ist nach ihrer Notwendigkeit schon in dem Vorhergehenden enthalten. Das Brechen des harten Herzens und seine Erhebung zur Allgemeinheit ist dieselbe Bewegung, welche an dem Bewußtsein ausgedrückt war, das sich selbst bekannte. Die Wunden des Geistes heilen, ohne daß Narben bleiben; die Tat ist nicht das Unvergängliche, sondern wird von dem Geiste in sich zurückgenommen, und die Seite der Einzelnheit, die an ihr, es sei als Absicht oder als daseiende Negativität und Schranke derselben vorhanden ist, ist das unmittelbar verschwindende. Das verwirklichende _Selbst_, die Form seiner Handlung, ist nur ein _Moment_ des Ganzen, und ebenso das durch Urteil bestimmende und den Unterschied der einzelnen und allgemeinen Seite des Handelns festsetzende Wissen. Jenes Böse setzt diese Entäußerung seiner oder sich als Moment, hervorgelockt in das bekennende Dasein durch die Anschauung seiner selbst im Andern. Diesem Andern aber muß, wie jenem sein einseitiges nicht anerkanntes Dasein des besondern Für-sich-seins, so ihm sein einseitiges nicht anerkanntes Urteil brechen; und wie jenes die Macht des Geistes über seine Wirklichkeit darstellt, so dies die Macht über seinen bestimmten Begriff.
Dieses entsagt aber dem teilenden Gedanken und der Härte des an ihm festhaltenden Für-sich-seins, darum weil es in der Tat sich selbst im ersten anschaut. Dies, das seine Wirklichkeit wegwirft, und sich zum _aufgehobnen Diesen_ macht, stellt sich dadurch in der Tat als Allgemeines dar; es kehrt aus seiner äußern Wirklichkeit in sich als Wesen zurück; das allgemeine Bewußtsein erkennt also darin sich selbst.--Die Verzeihung, die es dem ersten widerfahren läßt, ist die Verzicht-Leistung auf sich, auf sein _unwirkliches_ Wesen, dem es jenes andere, das _wirkliches_ Handeln war, gleichsetzt, und es, das von der Bestimmung, die das Handeln im Gedanken erhielt, Böses genannt wurde, als gut anerkennt, oder vielmehr diesen Unterschied des bestimmten Gedankens und sein fürsichseiendes bestimmendes Urteil fahren läßt, wie das Andre das fürsichseiende Bestimmen der Handlung. --Das Wort der Versöhnung ist der _daseiende_ Geist, der das reine Wissen seiner selbst als _allgemeinen_ Wesens in seinem Gegenteile, in dem reinen Wissen seiner als der absolut in sich seienden _Einzelnheit_ anschaut--ein gegenseitigem Anerkennen, welches der _absolute Geist_ ist.
Er tritt ins Dasein nur auf der Spitze, auf welcher sein reines Wissen von sich selbst der Gegensatz und Wechsel mit sich selbst ist. Wissend, daß sein _reines Wissen_ das abstrakte _Wesen_ ist, ist er diese wissende Pflicht im absoluten Gegensatze gegen das Wissen, das sich als absolute _Einzelnheit_ des Selbsts das Wesen zu sein weiß. Jenes ist die reine Kontinuität des Allgemeinen, welches die sich als Wesen wissende Einzelnheit als das an sich Nichtige, als das _Böse_ weiß. Dies aber ist die absolute Diskretion, welche sich selbst in ihrem reinen Eins absolut, und jenes Allgemeine als das unwirkliche weiß, das nur _für Andre_ ist. Beide Seiten sind zu dieser Reinheit geläutert, worin kein selbstloses Dasein, kein Negatives des Bewußtseins mehr an ihnen ist, sondern jene _Pflicht_ ist der sich gleichbleibende Charakter seines Sich-selbst-wissens, und dieses Böse hat ebenso seinen Zweck in seinem _In-sich-sein_, und seine Wirklichkeit in seiner Rede; der Inhalt dieser Rede ist die Substanz seines Bestehens; sie ist die Versicherung von der Gewißheit des Geistes in sich selbst.--Beide ihrer selbst gewissen Geister haben keinen andern Zweck als ihr reines Selbst, und keine andre Realität und Dasein als eben dieses reine Selbst. Aber sie sind noch verschieden, und die Verschiedenheit ist die absolute, weil sie in diesem Elemente des reinen Begriffes gesetzt ist. Sie ist es auch nicht nur für uns, sondern für die Begriffe selbst, die in diesem Gegensatze stehen. Denn diese Begriffe sind zwar _bestimmte_ gegeneinander, aber zugleich an sich allgemeine, so daß sie den ganzen Umfang des Selbsts ausfüllen, und dies Selbst keinen andern Inhalt als diese seine Bestimmtheit hat, die weder über es hinausgeht, noch beschränkter ist als es; denn die eine, das absolut Allgemeine, ist ebenso das reine Sich-selbst-wissen als das andre, die absolute Diskretion der Einzelnheit, und beide sind nur dies reine Sich-wissen. Beide Bestimmtheiten sind also die wissenden reinen Begriffe, deren Bestimmtheit selbst unmittelbar Wissen, oder deren _Verhältnis_ und Gegensatz das Ich ist. Hiedurch sind sie _füreinander_ diese schlechthin Entgegengesetzten; es ist das vollkommen Innre, das so sich selbst gegenüber und ins Dasein getreten ist; sie machen das _reine Wissen_ aus, das durch diesen Gegensatz als _Bewußtsein_ gesetzt ist. Aber noch ist es nicht _Selbstbewußtsein_. Diese Verwirklichung hat es in der Bewegung dieses Gegensatzes. Denn dieser Gegensatz ist vielmehr selbst die _indiskrete Kontinuität_ und _Gleichheit_ des Ich = Ich; und jedes _für sich_ eben durch den Widerspruch seiner reinen Allgemeinheit, welche zugleich seiner Gleichheit mit dem andern noch widerstrebt und sich davon absondert, hebt an ihm selbst sich auf. Durch diese Entäußerung kehrt dies in seinem _Dasein_ entzweite Wissen in die Einheit des _Selbsts_ zurück; es ist das _wirkliche_ Ich, das allgemeine _Sich-selbst_-wissen in seinem _absoluten Gegenteile_, in dem _insich_seienden Wissen, das um der Reinheit seines abgesonderten In-sich-seins willen selbst das vollkommen Allgemeine ist. Das versöhnende _*Ja*_, worin beide Ich von ihrem entgegengesetzten _Dasein_ ablassen, ist das _Dasein_ des zur Zweiheit ausgedehnten _Ichs_, das darin sich gleich bleibt, und in seiner vollkommnen Entäußerung und Gegenteile die Gewißheit seiner selbst hat;--es ist der erscheinende Gott mitten unter ihnen, die sich als das reine Wissen wissen.